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Bartholomäus stellt späten Sieg sicher
Kreisliga B6-E/M: <a href=fbde+team:011MICSGTK000000VTVG0001VTR8C1K7>SV Gebersheim II</a> – <a href=fbde+team:011MID3HGS000000VTVG0001VTR8C1K7>VfB Tamm II</a>, 1:2 (1:1), Leonberg
Ein Tor machte den Unterschied im Spiel, das die Zweitvertretung von VfB Tamm mit 2:1 gegen die Reserve von SV Gebersheim gewann. Ein Spaziergang war der Erfolg am Ende jedoch nicht für VfB Tamm II. Das Hinspiel war eine knappe Angelegenheit gewesen, der Tabellenprimus hatte sie letztendlich mit 2:1 für sich entschieden.
Für den Führungstreffer des Gasts zeichnete Enis Öztürk verantwortlich (19.). Zum psychologisch wichtigen Zeitpunkt kurz vor der Halbzeit (44.) traf Timo Krumbein zum Ausgleich für SV Gebersheim II. Eine Aussage darüber, wer am Ende die Nase vorn haben würde, war nach dem Abpfiff der ersten Halbzeit noch nicht zu treffen. Es ging mit einem Gleichstand in die Kabinen. Ein später Treffer von Felix Bartholomäus, der in der Schlussphase erfolgreich war (85.), bedeutete die Führung für VfB Tamm II. Nach der Beendigung des Spiels durch Schiedsrichter Hasan Kaya feierte das Team von Trainer Denis Flöter; Mark Tessari einen dreifachen Punktgewinn gegen SV Gebersheim II.
In der Tabelle liegt SV Gebersheim II nach der Pleite weiter auf dem dritten Rang. Nur zweimal gab sich der Gastgeber bisher geschlagen. Der Ertrag der vergangenen fünf Spiele ist überschaubar bei der Elf von Coach Marcel-Philipp Miller. Von 15 möglichen Zählern holte man nur sieben.
Wer soll VfB Tamm II noch stoppen? VfB Tamm II verbuchte gegen SV Gebersheim II die nächsten drei Punkte und führt das Feld der Kreisliga B6-E/M weiter an. Dass die Abwehr ein gut funktionierender Mannschaftsteil von VfB Tamm II ist, zeigt sich daran, dass sie bislang nur 13 Gegentore zugelassen hat. VfB Tamm II kann zufrieden auf die Endphase schauen, liegt die letzte Niederlage doch schon sechs Spiele zurück.
Das nächste Spiel von SV Gebersheim II findet am 20.05.2024 bei FC Gerlingen II statt, VfB Tamm II empfängt am selben Tag KSV Renningen II.